Plakate im Internet
Vorlagen für Reklameplakate, die man nach dem Speichern und Ausdrucken verwenden kann, findet man oft auf Hersteller-Webseiten oder bei Firmen, die mit Postern oder Kundstdrucken handeln. Einige Beispiele seien hier aufgezählt:
Getränke:
- Krombacher
- Frühkölsch
- Radeberger-Gruppe (Anlaufadresse für viele Biermarken)
- Römerquelle Mineralwasser aus Österreich
- Rheinfelsquellen Mineralwasser aus Duisburg
Artikel für oder aus dem Haushalt:
- Henkel, Hersteller vieler bekannter Spül-, Wasch- und Reinigungsmittel. Aus dem Menü den Bereich und darin das gewünschte Produkt auswählen, danach auf den Reiter "Geschichte" klicken
- Köllnflocken - dort bei den Reklameschildern nachsehen. Leider sind die Bilder nur noch sehr klein verfügbar.
- Stollwerck (Schokolade), nach Umbauten auf der Homepage fast nur noch für die Geschichte brauchbar.
- Erdal-Rex Schuhpflege und Reinigungsmittel, bitte den Punkt "Marken-Logos" auswählen
Andere Bereiche:
- Palmers (Dessous)
- Art.com - Poster und Kunstdrucke
- PosterConnection (Auktionshaus mit wechselndem Angebot)
- Werbung, gesammelt von Kurt Hörtner
- Schilder- und Etikettenfabrik Klar, Wuppertal
- Alte Emailschilder, Blechschilder und Werbeobjekte
- Filmplakate Über 2000 Filmplakate aus den 60er bis 90er Jahren
- Blechschilder-Shop Über 2500 Blechschilder aus verschiedenen Bereichen
Wahlplakate (auch das ist Reklame):
Wenn diese Auswahl nicht ausreichend ist, dann schlichtweg über Suchmaschinen und passende Stichworte suchen.
Interessant ist auch die Seite "Virtuelles Markenmuseum". Dort kann man nachsehen ("zu den Marken" - "Marken nach Epochen"), wann ein Produkt ungefähr auf dem Markt kam.
Für moderne Markenlogos kann man sich auf den Seiten von "Markenlogos" umsehen - zum Teil sind auch ältere Logos als Historie in einem kleinen Fenster darstellbar.
Ein Hinweis zu den Logos: Firmenlogos sind i.d.R. urheberrechtlich geschützt - unabhängig davon, ob sie selbst gezeichnet oder kopiert wurden. Eine kommerzielle Nutzung ist daher ohne Einwilligung der Firmen nicht zulässig. Hier kann bereits ein Verkauf in der elektronischen Bucht zu viel sein - im Zweifelsfall sollte man also vorher nachfragen.