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Von einem Zug spricht man, wenn Fahrzeuge für einen bestimmten Fahrtzweck bereit- bzw. zusammengestellt werden. Auch eine einzelne (oder mehrere) Lok kann bereits einen sogenannten "Lokzug" bilden, sobald diese an einen Bestimmungsort geschickt wird (Lokzüge findet man häufig dort, wo bei starken Steigungen zusätzliche Loks einem Zug als Nach- oder [[Vorspann]] beigestellt werden, die nach Erfüllung ihres Auftrags wieder zurückfahren). | Von einem Zug spricht man, wenn Fahrzeuge für einen bestimmten Fahrtzweck bereit- bzw. zusammengestellt werden. Auch eine einzelne (oder mehrere) Lok kann bereits einen sogenannten "Lokzug" bilden, sobald diese an einen Bestimmungsort geschickt wird (Lokzüge findet man häufig dort, wo bei starken Steigungen zusätzliche Loks einem Zug als Nach- oder [[Vorspann]] beigestellt werden, die nach Erfüllung ihres Auftrags wieder zurückfahren). | ||
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+ | In Band 30 der Eisenbahn-Lehrbücherei der Deutschen Bundesbahn '''Überblick über den Betriebsdienst''' (5. Auflage von 1967) werden Züge folgendermaßen definiert: ''Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus mehreren Regelfahrzeugen bestehenden Einheiten, die durch Maschinenkraft bewegt werden; auch einzeln fahrende Lokomotiven und Triebwagen gelten als Züge.'' | ||
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+ | Ebenfalls als ''Zug'' werden innerhalb eines Bahnhofs mit Fahrplan verkehrende Einheiten oder einzeln fahrende, arbeitende Triebfahrzeuge bezeichnet. Züge werden in Reise- und Güterzüge unterteilt. | ||
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Aktuelle Version vom 9. Januar 2006, 20:13 Uhr
Zusammenstellung von Bahnfahrzeugen für eine Fahrt
Von einem Zug spricht man, wenn Fahrzeuge für einen bestimmten Fahrtzweck bereit- bzw. zusammengestellt werden. Auch eine einzelne (oder mehrere) Lok kann bereits einen sogenannten "Lokzug" bilden, sobald diese an einen Bestimmungsort geschickt wird (Lokzüge findet man häufig dort, wo bei starken Steigungen zusätzliche Loks einem Zug als Nach- oder Vorspann beigestellt werden, die nach Erfüllung ihres Auftrags wieder zurückfahren).
In Band 30 der Eisenbahn-Lehrbücherei der Deutschen Bundesbahn Überblick über den Betriebsdienst (5. Auflage von 1967) werden Züge folgendermaßen definiert: Züge sind die auf die freie Strecke übergehenden, aus mehreren Regelfahrzeugen bestehenden Einheiten, die durch Maschinenkraft bewegt werden; auch einzeln fahrende Lokomotiven und Triebwagen gelten als Züge.
Ebenfalls als Zug werden innerhalb eines Bahnhofs mit Fahrplan verkehrende Einheiten oder einzeln fahrende, arbeitende Triebfahrzeuge bezeichnet. Züge werden in Reise- und Güterzüge unterteilt.
Das Bewegen von Fahrzeugen, welches nicht in die Kategorie "Fahren von Zügen" (=Zugfahrt) fällt, wird als Rangieren bezeichnet.